Diagnostik und Beratung

Unser überregionales Beratungs- und Förderzentrum arbeitet in Stadt und Kreis Offenbach mit den regionalen Beratungs- und Förderzentren sowie den allgemeinen Schulen zusammen, um die Inklusive Unterrichtung zu unterstützen. 

Meistens fällt bereits bei der Schulanmeldung auf, wenn ein Kind besondere Unterstützung im Sinne der Förderschwerpunkte geistige Entwicklung (gE) oder körperliche und motorische Entwicklung (kmE) benötigt. Auch später kann noch eine Überprüfung des Förderbedarfs erfolgen.

Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

Ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Bildungsgang gE ist für Schülerinnen und Schüler gegeben, wenn eine umfassende Beeinträchtigung der Intelligenzentwicklung und eine umfassende, lang andauernde Beeinträchtigung der sozial-adaptiven Kompetenzen sich stark auf die Lernentwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler in der Gesellschaft auswirken.

Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung

Ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt kmE kommt für Schülerinnen und Schüler in Betracht, wenn die umfassende, lang andauernde körperliche und motorische Schädigung und die Beeinträchtigung der Lernentwicklung sich so stark auf das schulische Lernen auswirken, dass das vollständige Leistungspotenzial nicht umgesetzt werden kann.

Im Förderschwerpunkt kmE kann es auch eine Unterstützung im Rahmen sogenannter Vorbeugender Maßnahmen (VM) geben, wenn kein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung festgestellt wird.

Ablauf des Feststellungsverfahrens

Bei einer entsprechenden Fragestellung stellt die aufnehmende Schule gemeinsam mit dem regionalen Beratungs- und Förderzentrum eine Anfrage an unser überregionales BFZ. Eine Kollegin aus unserem Diagnostik- und Beratungsteam prüft dann in Zusammenarbeit mit Eltern, Schule und Kindergarten, ob ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung vorliegt. 

Im Förderschwerpunkt kmE wird zunächst geprüft, ob eine Unterstützung im Rahmen der Vorbeugenden Maßnahmen ausreichend ist. Für die Überprüfung des Anspruchs gibt es ein vorgegebenes Feststellungsverfahren mit bestimmten Fristen.

Bild von Kollegin bei der IQ-Testung

Übersicht der wichtigen Termine und Fristen:

März / April des Jahres vor der Einschulung (1,5 Jahre vor Einschulung):

Schulanmeldung aller Kinder an der zuständigen Grundschule

Mitte September des Jahres vor Einschulung: 

Beratungsanfrage an unser überregionales BFZ

Mitte Dezember des Jahres vor Einschulung:

Wenn von den Eltern gewünscht: Anmeldung an der Förderschule

März / April des Jahres der Einschulung:

Durchführung des Förderausschuss-verfahrens

August des Jahres der Einschulung:

Einschulung des Kindes und Unterstützung im Unterricht durch unser üBFZ

Wird die Feststellung eines Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung empfohlen, wird zunächst ein Förderausschuss durchgeführt. Dort besprechen Eltern, die aufnehmende Schule und wir als üBFZ, wie das Kind in der Inklusiven Beschulung gefördert werden kann. Ab dem darauffolgenden Schuljahr unterstützen wir Schule und Eltern bei der Umsetzung der Inklusiven Beschulung. Zudem haben Eltern die Möglichkeit, ihr Kind an der entsprechenden Förderschule anzumelden, wenn sie dies wünschen.

Der Anspruch auf sonderpädagogische Förderung wird spätestens jeweils nach Ablauf von zwei Jahren im Rahmen der individuellen Förderplanung überprüft.

Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich gerne an Matthias Müller (BFZ-Leitung).
Mail: bfz-leitung@jks-langen.de

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